Schulungsveranstalter für Gefahrgutfahrer
Unternehmen, die Kurse für Gefahrgutfahrer anbieten, benötigen eine Anerkennung (Zulassung) von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK nimmt nach absolviertem Lehrgang die Prüfung ab und stellt die ADR-Schulungsbescheinigung aus.
Sollten Sie Interesse an einer Schulung haben, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Schulungsunternehmen auf.