Gefahrgutschulung gemäß 1.3 ADR
Gemäß den Gefahrgutverordnungen für Straße, Eisenbahn, See- und Binnenschifffahrt müssen alle Personen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, unterwiesen werden. Diese Regelung ist an keine Mengengrenze gebunden. Daher müssen auch Unternehmen, die keinen Gefahrgutbeauftragten haben, entsprechende Unterweisungen durchführen. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern den Umgang mit den Vorschriften näher zu bringen und ihnen wichtige Informationen über den Umgang mit Gefahrgut zu vermitteln.
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