Gesetze, Verordnungen und Richtlinien

Gefahrgutvorschriften der UN

Die Grundlagen für die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter werden von den Vereinten Nationen (United Nations Economic and Social Council's Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods) erarbeitet und in den UN-Modellvorschriften niedergeschrieben. Ausgehend von diesen Empfehlungen, werden die Vorschriften für die einzelnen Verkehrsträger entwickelt.

Die Zuordnung von Stoffen zu bestimmten Klassen und UN-Nummern erfolgt auf der Grundlage von Tests und Versuchen. Teilweise müssen Stoffe oder Gegenstände auch gewisse Mindeststandards erfüllen, um für den Transport zugelassen zu werden. Um zu einheitlichen Ergebnissen zu gelangen, sind die Kriterien für diese Tests im Handbuch Prüfung & Kriterien (UN Manual of Tests and Criteria) fixiert.

UN-Modellvorschriften (Quelle: UNECE)
UN Manual of Tests and Criteria (englisch, Quelle: UNECE)

Internationale Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße

Das europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (franz: Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) regelt das Vorgehen bei Straßentransporten von Gefahrgütern zwischen derzeit 53 Vertragstaaten. Im ADR sind Vorschriften für die Kennzeichnung, Verpackung und Ausbildung der Fahrzeugbesatzung geregelt. Die Vorschriften werden regelmäßig überarbeitet, aktuell gültig ist das ADR 2021.

ADR 2021 (englisch, Quelle: UNECE)

Nationale Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter

Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (GGVSee) binden die internationalen Gefahrgutvorschriften (ADR, RID, ADN, IMDG-Code) in das nationale Regelwerk ein.

Zusätzlich existiert in Deutschland noch eine Reihe anderer gefahrgutrelevanter Vorschriften, z.B. die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), die Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) sowie die Richtlinie zur GGVSEB (RSEB).

Gefahrgutbeförderungsgesetz (Quelle: Gesetze im Internet)
GGVSEB (Quelle: Gesetze im Internet)
RSEB (Quelle: BMVI)
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (Quelle: Gesetze im Internet)
Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) (Quelle: Gesetze im Internet)

Internationale Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt erabeitet auf Grundlage der UN-Modellvorschriften die entsprechenden Gefahrgutvorschriften für die Binnenschifffahrt auf Binnenwasserstraßen.

ADN 2021 (Quelle: ZKN)

Informationen zum Transport von Gefahrgut mit Flugzeugen

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) ist in Deutschland für die Umsetzung der Gefahrgutvorschriften für die Luftfahrt zuständig. Informationen zu aktuellen Gefahrgut-Themen gibt es auf der Internet-Seite des LBA.