Ausbildung von Fahrzeugführern

Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren möchte, benötigt eine ADR-Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist der Nachweis, dass der Inhaber an einer anerkannten Schulung teilgenommen und die IHK-Prüfung bestanden hat. Wie die Schulung genau aufgebaut ist und welche Kurse es gibt, erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Merkblatt "Ausbildung von Fahrzeugführern" (PDF | 166 KB)

Jahresbericht

Zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten gehört die Erstellung eines Jahresberichts. Der Inhalt dieses Berichtes ist durch die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vorgegeben. Die GbV regelt lediglich die Inhalte, eine Form gibt sie nicht vor. Wir haben für Sie ein Muster erstellt, welches Ihnen bei der Anfertigung des eigenen Jahresberichtes helfen soll. Denken Sie daran, dass diese Aufgabe spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres erledigt sein muss.

Jahresbericht Muster (DOC | 62 KB)

Schriftliche Weisungen

Die Schriftlichen Weisungen informieren die Fahrzeugbesatzung darüber, wie sich sich bei einem Unfall oder Zwischenfall mit Gefahrgut verhalten müssen. Der Beförderer ist dafür verantwortlich, dass jedes Fahrzeug mit den Schriftlichen Weisungen ausgestattet ist. Die Weisungen müssen in einer Sprache vorliegen, die von den Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung verstanden wird. Die verschiedenen Sprachfassungen gibt es auf der Homepage der UNECE.

Der Druck muss in Farbe erfolgen.