Für Gefahrgutfahrer
Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren möchte, benötigt eine ADR-Bescheinigung. Diese erhält, wer nach dem Besuch einer Schulung eine Prüfung vor der IHK besteht. Der Schulungsveranstalter, der solche Lehrgänge anbietet, muss von der Industrie- und Handelskammer anerkannt sein.Die Ausbildung von Gefahrgutfahrern sieht als Einstiegsqualifizierung die Teilnahme an einem Basiskurs vor. Wer diese Bescheinigung hat, darf bereits die meisten Gefahrgüter transportieren. Allerdings gilt dies nur im Stückgutbereich. Wer zum Beispiel flüssige Gefahrgüter im Tankwagen transportieren möchte, muss im Anschluss an den Basiskurs eine besondere Schulung für Tankwagenfahrer besuchen (Aufbaukurs Tank). Auf Grund der besonderen Gefahreneigenschaften von radioaktiven Stoffen (Stoffe der Klasse 7) sowie Sprengstoffen (Stoffe der Klasse 1) gibt es für diese beiden Güterarten ebenfalls zusätzliche Aufbaukurse.