Schulungsbescheinigungen nach ADR und für Gefahrgutbeauftragte gelten länger

Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte beziehungsweise ADR-Bescheinigungen, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und 1. September 2021 endet, bleiben bis zum 30. September 2021 gültig. Das bedeutet, dass zur Verlängerung der Bescheinigung/des Nachweises bis zum 30. September 2021 eine Prüfung erfolgreich abgelegt werden muss.
Die multilateralen Vereinbarungen für den Straßenverkehr und die Beförderung auf Binnenwasserstraßen bzw. die Sondervereinbarungen für den Schienenverkehr inkl. der Zeichnerstaaten finden Sie hier:
UNECE: Liste bi- und multilateraler Abkommen
UNECE: Multilaterale Abkommen ADN
OTIF: Notifizierungen der Mitgliedsstaaten
Die Bescheinigung für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte kann gemäss der M333 (Gefahrgutfahrer) und M334 (Gefahrgutbeauftragte) bis zum 30. September 2021 verlängert werden, wenn
a) der Teilnehmer eine Bescheinigung jenes Landes vorlegt, welches die Vereinbarung gezeichnet hat und
und
b) deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet.
Termine für die Gefahrgutfahrerschulung
Im Download gibt es eine ausführliche Übersicht der dem Gefahrgutbüro bekannten Termine sowie die Kontaktdaten der Schulungsanbieter. Teilnehmer/innen müssen sich direkt beim Schulungsveranstalter zu den Kursen anmelden.
Aktuelle Schulungstermine für Gefahrgutfahrer als Download
Übersicht der Schulungsveranstalter als Download
Antragsformular für Ersatzbescheinigung ADR-Schulung als Download
Antragsformular für die ADR-Wiederholungsprüfung als Download