Januar 2021
Neue Klassifizierung: UN 3549
Neue Klassifizierung: UN 3549 MEDIZINISCHE ABFÄLLE
KATEGORIE A, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN, fest oder MEDIZINISCHE ABFÄLLE, KATEGORIE A nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE, fest, 6.2
Die neue Klassifizierung ergänzt die bestehende UN Nummer der klinischen Abfälle für die Einstufung als „sehr gefährlich“ für Mensch und Tier. Die Beförderungskategorie ist „0“. Somit sind diese Abfälle immer in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen zu befördern.
Änderung der Verpackungsanweisung P 801
Die Verpackungsanweisung P801a wurde für gebrauchte Batterien verwendet und nun gestrichen. Dafür ist künftig die P801 anzuwenden, in die die Verpackungsvorschriften von gebrauchten Batterien mit aufgenommen wurden.
Achtung! Es gibt nun damit verbunden höhere Anforderungen an die Verpackung
Tunnelbeschränkungscode im Beförderungspapier
Bei Beförderungen durch Tunnel mit Beschränkungen für Gefahrguttransporte, ist auch der Tunnelbeschränkungscode „(-)“ anzugeben. Wer ein Beförderungspapier erstellt, sollte immer den Tunnelcode angeben, sofern nicht 100-prozentig sicher ist, dass der Transport nicht durch einen Tunnel führt. Neu ist, dass in diesem Fall immer ein Code angegeben werden muss, auch wenn kein Tunnelcode zugeordnet ist (-).
Die neue UN 3549 ist am Ende der Tabelle ADR 3.2 hinzugefügt. In der Tabelle gibt es noch drei weitere neue UN Nummern für die Klasse 1 (explosive Stoffe): UN0511 UN0512 und UN0513 für eine Ausführung der Sprengkapseln. Die UN Nummern für die Klasse 1 beginnen immer mit einer „0“, deshalb sind sie in der Tabelle 3.2 bei der Klasse 1 zu finden.
Für die Änderungen im ADR 2021 gilt eine Übergangsfrist von einem halben Jahr. Bis zum 30. Juli 2021 kann das alte ADR angewandt werden. Eine vollständige Übersicht der ADR Änderungen 2021 stellt das IHK-Gefahrgutbüro auf Anfrage gerne zur Verfügung.