Neues aus der Verkehrsbranche

Oktober 2024

Beanstandungsquote gestiegen

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat 2023 insgesamt 8.113 Gefahrgut-Transporte kontrolliert, davon wurden 1.392 Fahrzeuge beanstandet – dies entspricht einer Quote von 17 Prozent. Diese Beanstandungsquote ist bei gebietsfremden Fahrzeugen weitaus höher (20 Prozent) als bei gebietsansässigen Fahrzeugen (9 Prozent).

Im Vergleich zum letzten Jahr wurden über 600 Fahrzeuge mehr kontrolliert (2022: 7.502 Fahrzeuge bei geringerer Beanstandungsquote von 14 Prozent).

Der Kontrolldruck auf der Straße hat jedoch spürbar nachgelassen: Vor Corona im Jahr 2019 wurden noch 15.436 Gefahrgut-Fahrzeuge kontrolliert. Allerdings ist seit 2018 bei der Landespolizei Baden-Württemberg ein Kompetenzteam Gefahrgut mit 30 spezialisierten Beamten eingerichtet, die jährlich mehrere Großkontrollen an den Autobahnen in Baden-Württemberg durchführen, bei denen jedes Jahr insgesamt weit über 2.000 Fahrzeuge überprüft werden. Die Beanstandungsquote (nicht nur Gefahrgut) liegt hier bei ca. 50 Prozent.

Zur Statistik des BALM im Bereich Gefahrgut 2023:

Beschleunigte Grundqualifikation noch nicht in Fremdsprachen möglich

Um dem Fahrpersonalmangel entgegenzuwirken, sollte die Prüfung der Beschleunigten Grundqualifikation bald in acht Fremdsprachen abgelegt werden können Die Einführung lässt allerdings auf sich warten.

Das Thema ist schon seit Ende 2020 in Arbeit; und die Umsetzung wurde bereits mehrfach angekündigt: Die Prüfung der Beschleunigten Grundqualifikation soll bald in acht Fremdsprachen abgelegt werden können. Seit Mai liegt ein Beschluss des Bundeskabinetts vor, die entsprechende Änderung der "Berufskraftfahrerqualifikations-Verordnung" (kurz: BKrFQV) sollte im Bundesrat in der Plenarsitzung am 22. November 2024 beschlossen werden. Jedoch ist es für die Änderung der Verordnung notwendig, die Ermächtigungsgrundlage im Gesetz (BKrFQG) anzupassen. Und genau das ist im Deutschen Bundestag nicht im vorgesehenen Zeitplan passiert; das Gesetz wurde von der Tagesordnung genommen – und der Zeitplan ist somit Makulatur. Es ist bislang unklar, warum die Befassung im Deutschen Bundestag nicht zustande gekommen ist. Frühestens wäre ein Beschluss des Bundesrats in der letzten Sitzung des Jahres am 20. Dezember 2024 möglich.

Die Umsetzung jedenfalls wird sich für die Prüfungsteilnehmer simpel gestalten: Bei der Online-Anmeldung zur Prüfung soll es nach vollendetem Gesetzgebungsverfahren möglich sein, die Sprache auszuwählen, in der die Teilnehmer geprüft werden möchten. Folgende acht Fremdsprachen stehen zur Auswahl: Englisch, Hocharabisch, Polnisch, Kroatisch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch und Rumänisch. Die Festlegung der Sprachen orientiert sich an der Nachfrage bei der Theoretischen Führerscheinprüfung, die in zwölf Sprachen abgelegt werden kann.

Wir gehen weiterhin davon aus, dass die ersten Fremdsprachen-Prüfungen noch im ersten Halbjahr des Jahres 2025 stattfinden werden. Aufgrund der Kosten für die notwendigen, umfangreichen Übersetzungen des Fragenkatalogs ist jedoch zu erwarten, dass höhere Prüfungsgebühren anfallen. Die obligatorische Ausbildung von 140 Stunden als Zulassungsvoraussetzung wird weiterhin in Landessprache abgehalten – ob es Schulungsanbieter geben wird, die ein Angebot in Fremdsprachen vorhalten können, ist bislang nicht absehbar – und auch ziemlich unwahrscheinlich. Die Nachfrage wird sich wohl kaum entsprechend bündeln lassen.

Ebenso wird diese Maßnahme der Fremdsprachenprüfung allein den Fahrpersonalmangel nicht eindämmen. Weiterhin stehen die hohen Kosten zum Erwerb des Führerscheins nicht in einem günstigen Verhältnis zu dem, was in der Branche erwirtschaftet werden kann.

Umrüstpflicht Smarter Fahrtenschreiber läuft unrund

Politisch festgezurrte Umsetzungstermine lassen sich in der Praxis bekanntlich nicht immer realisieren. So ergeht es derzeit auch einem wesentlichen Element des im Jahr 2020 beschlossen EU-Mobilitätspaketes: Der automatischen Aufzeichnung des Grenzübertritts, um Kabotage besser kontrollieren zu können. Für diesen Zweck müssen grenzüberschreitend eingesetzte Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 15.06.2019 bis Ende des Jahres 2024 auf den "intelligenten" Fahrtenschreiber umgerüstet sein. An der Technik außerhalb der Fahrzeuge, welche helfen soll, dass die Grenzübertritte automatisch aufgezeichnet werden können, hapert es jedoch noch. Die Satellitenanbindung der Geräte über GNSS Galileo - der spezielle Dienst in diesem Zusammenhang heißt OSNMA (dient der Authentifizierung der Positionssignale) - ist weiterhin nicht vollständig gewährleistet. Dieser Dienst ist wichtig für das automatische Erkennen und Protokollieren der Positionsdaten beim Grenzübertritt. Obwohl im Vorfeld des Stichtags für die Umrüstung (21.08.2023) und der Ausstattung von Neuzulassungen schon klar war, dass der OSNMA-Dienst zum Stichtag nicht zur Verfügung stehen kann, musste verfahrenstechnisch an den politisch bestimmten Einführungsterminen festgehalten werden - trotz vorangegangener Warnungen aus der Industrie. Offenbar wird OSNMA nun erst ab 2025 final zur Verfügung stehen - dann muss zumindest ein Software-Update im Rahmen des zweijährigen Prüfungsintervalls erfolgen, damit OSNMA-Daten auf Seiten der Geräte verarbeitet werden können. Es ist immerhin ein Bemühen erkennbar, die Auswirkungen für die Endnutzer möglichst gering zu halten.

Kleiner Tipp, falls Fahrzeuge schon umgerüstet worden sind: Auf einem Tagesausdruck des Massenspeichers müsste vermerkt sein, ob ein etwaiger Grenzübertritt an diesem Tag automatisch protokolliert worden ist - so wie es sein sollte.

Juli 2024

Neufassung des RID 2023

Das BMDV hat im BGBl. II vom 23. April 2024 die Bekanntmachung der Neufassung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) vom 28. März 2024 veröffentlicht. In der Neufassung sind die 23. RID-Änderungsverordnung und die insgesamt vier Fehlerverzeichnisse seit 2022 eingearbeitet. Der kostenlose Download kann unter www.recht.bund.de (Stichwort: Bundesgesetzblatt Teil II) vorgenommen werden.

Quelle: IHK Ulm

Addendum zur 65. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften

Die IATA hat auf ihrer Homepage www.iata.org (Stichworte: Programs, Cargo, Dangerous Goods, 2024 Updates) mit Datum vom 30. April 2024 auf 18 Seiten Änderungen zur aktuellen 65. Ausgabe der IATA-DGR veröffentlicht, die sofort wirksam sind. Die Änderungen betreffen überwiegend neue oder geänderte Abweichungen von Staaten oder Luftverkehrsgesellschaften. Zudem sind kleinere Korrekturen in den Abschnitten 3, 6, 8 und 10 vorgenommen werden.

Quelle: IHK Ulm

EmS-Leitfaden aktualisiert

EmS-Leitfaden aktualisiert

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im VKBl. 2024, S. 286, „Änderungen des EmS-Leitfadens für überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern“ mit Datum vom 6. März 2024 bekannt gemacht. Die EmS-Nummern sind in der Regel im Beförderungsdokument für den Seeschiffsverkehr von gefährlichen Gütern angegeben.

Quelle: IHK Ulm

Berufskraftfahrerqualifikation – Kabinettsbeschluss zu fremdsprachigen Prüfungen

Berufskraftfahrerqualifikation – Kabinettsbeschluss zu fremdsprachigen Prüfungen

Die Bundesregierung hat eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und der Berufskraftfahrerqualifikations-Verordnung (BKrFQV) auf den Weg gebracht. Mit einem Kabinettsbeschluss am 22. Mai 2024 wurde u. a. beschlossen, die Ukraine in Anlage 11 der FeV aufzunehmen. Damit ist zukünftig dauerhaft die Umschreibung von ukrainischen Führerscheinen ohne Prüfung möglich. Weiters wird in der BKrFQV die Möglichkeit von fremdsprachigen Prüfungen in der beschleunigten Grundqualifikation vorgesehen. Die Prüfung bei der IHK soll in den Sprachen Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch zugelassen werden. In der 35-stündigen BKF-Weiterbildung sollen darüber hinaus auch bis zu 12 Stunden als digitaler Unterricht zugelassen werden. Mit einem Inkrafttreten dieser Verordnungen ist allerdings erst im Herbst dieses Jahres zu rechnen. Der Verordnungsentwurf kann unter www.bundesregierung.de (Stichworte: Menü, Bundesregierung, Kabinettsthemen, Kabinettsitzungen im Überblick) heruntergeladen werden.

Quelle: IHK Ulm

Einladung zum Gefahrguttag am 5. Juli

Einladung zum Gefahrguttag am 5. Juli

Wir möchten sie herzlich zum diesjährigen Gefahrguttag am 5. Juli einladen und mit Ihnen einen interessanten Nachmittag rund um das Thema Gefahrgut verbringen. Es werden für den Fachvortrag Teilnahmekosten von 15 Euro erhoben. Im Anschluss an den Vortrag laden wir Sie zu einem Grill-Imbiss ein. Dabei werden Sie ausreichend Zeit haben, um mit dem Referenten und den anderen Teilnehmenden ins Gespräch zu kommen und Fragen rund um das Thema Gefahrgut zu diskutieren.

Sie möchten sich noch kurzfristig anmelden? Dann melden Sie sich telefonisch bei uns: 07121 201-248.

Ort: Musikfreundehaus Pfullingen

Programm: Fachvortrag: Gefahrgutversand bei der Deutschen Post

März 2024

Gefälschte türkische ADR-Schulungsbescheinigungen im Umlauf

Kürzlich wurden einem Mineralöl-Transportunternehmen im Raum Stuttgart türkische ADR-Schulungsbescheinigungen für den Basiskurs bzw. den Basiskurs + Aufbaukurs Tank vorgelegt. Da das Unternehmen unsicher war, hatte es die IHK Region Stuttgart um Unterstützung bei der Beurteilung gebeten. Die Zweifel waren berechtigt: Das eingeschaltete Türkische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Ankara, stellte fest, dass es sich um Fälschungen handelte. Eine erste Beurteilung von türkischen ADR-Schulungsbescheinigungen ist über die Webseite www.turkiye.gov.tr/belge-dogrulama unkompliziert möglich. Soweit hierbei Unregelmäßigkeiten herauskommen, unterstützt die zuständige IHK vor Ort.

Quelle: IHK Ulm

ADR-Schulungsbescheinigungen – Neue Muster zum Download

Auf der Homepage der UNECE hat die Republik Montenegro nunmehr auch ein Muster seiner ADR-Schulungsbescheinigung veröffentlicht. Zudem gibt Belgien bekannt, dass für Flandern seit 1. Januar 2024 ein neues Muster für die ADR-Schulungsbescheinigung mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen verwendet wird.

Die Muster können auf www.unece.org (Stichworte: Our work, Transport, Dangerous Goods, Legal Instruments, ADR, ADR certificates) eingesehen werden.

Quelle: IHK Ulm

IMDG-Code – Nur noch Amendment 41-22 anwendbar

IMDG-Code – Nur noch Amendment 41-22 anwendbar

Seit 1. Januar 2024 dürfen verpackte gefährliche Güter mit Seeschiffen endgültig nur noch nach dem IMDG-Code in der Fassung des Amendment 41-22 befördert werden. Das BMDV hatte diese Fassung bereits mit Datum vom 16. November 2022 im Verkehrsblatt bekanntgemacht. Bis 31. Dezember 2023 konnte parallel auch der IMDG-Code in der Fassung des Amendments 40-20 angewendet werden. Die rechtsverbindliche Einführung des Amendment 41-22 erfolgt über eine Änderung der GGVSee. Dazu liegt aber aktuell noch kein öffentlich zugänglicher Verordnungsentwurf vor.
Noch im Dezember hat die IMO zudem Korrekturen zum Amendment 41-22 in englischer Sprache veröffentlicht. Da 7-seitige Dokument ist unter www.imo.org (Stichworte: Publications, Supplements, English) abrufbar. Die Veröffentlichung der deutschen Fassung dieser Änderungen dürfte in den nächsten Wochen im Verkehrsblatt erfolgen. Die Änderungen haben keine Auswirkung auf die veröffentlichten Prüfungsfragen für Gefahrgutbeauftragte.

Quelle: IHK Ulm

August 2023

ZVEI aktualisiert sein Merkblatt zum Versand von Lithium-Ionen-Batterien

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) hat am 15. Mai 2023 sein Merkblatt Nr. 36 „Versand von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten: Umsetzung der Gefahrgut-Vorschriften“ neu veröffentlicht. Es wurde an die aktuellen Gefahrguttransportvorschriften von 2023 angepasst. Das Merkblatt mit Ausgabestand vom März 2023 ist in deutscher und englischer Sprache kostenlos abrufbar. Auf 16 Seiten werden die Versandvorschriften von ADR/RID, IMDG-Code und IATA-DGR für UN 3480 und UN 3481 übersichtlich dargestellt. Selbst die Regelungen für den Versand von Prototypen, von beschädigten oder defekten Batterien und von Batterien zur Entsorgung / zum Recycling werden behandelt. Hier geht's zum Merkblatt.

Quelle: IHK Ulm

Das Gefahrgutbüro bietet zwei Schulungen zum Thema an:

https://veranstaltungen.ihkrt.de/Batterie-10102023

veranstaltungen.ihkrt.de/Batterie-28112023

Bulgarien modifiziert seine ADR-Schulungsbescheinigung

Bulgarien stellt seit 1. Juli 2023 eine modifizierte ADR-Schulungsbescheinigung für die Gefahrgutfahrer/-innen aus. Im Vergleich zur Vorgängerversion, die vom 25. Juni 2013 bis Ende Juni 2023 verwendet wurde und die auch weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig ist, wurde das Hologramm auf der Vorderseite geändert. Statt einer mit hellblauem Band geteilten Ellipse, die im oberen Teil das Wort „ADR“ enthielt, ist nun auf mattgrünem Grund ein Kreis mit Sternen um die zentrierten Buchstaben „BG“ getreten. Zudem wurden weitere Sicherheitsmerkmale eingearbeitet, die die Fälschungssicherheit erhöhen.

https://unece.org/adr-certificates

Quelle: IHK Ulm

14. Gefahrgut-Änderungsverordnung bekanntgemacht

14. Gefahrgut-Änderungsverordnung bekanntgemacht

Im BGBl. I (www.recht.bund.de) Nr. 174 vom 4. Juli 2023, hat das BMDV die lange erwartete 14. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnung vom 28. Juni 2023 veröffentlicht. Mit der Verordnung erfolgt unter anderem die Umsetzung der Änderungen des ADR/RID/ADN 2023 in nationales Recht, was sich auch durch Anpassungen bei den Pflichten der am Gefahrguttransport Beteiligten zeigt. Zudem wurden die GGAV, die GbV und die GGKostV überarbeitet. Bei Letzterer gab es umfangreiche Änderungen bei den festgesetzten Gebühren. Die Verordnung tritt in großen Teilen mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Die Änderungen bei den Ordnungswidrigkeiten in der GGVSEB und der GbV sowie die Änderung der GGKostV sind am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

Quelle: IHK Ulm

DHL / Deutsche Post aktualisiert seine Regelungen für den Gefahrgut-Versand

DHL / Deutsche Post aktualisiert seine Regelungen für den Gefahrgut-Versand

DHL hat seine Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen – Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national mit Stand 07/2023 an das ADR 2023 angepasst. Auf zwei Seiten sind die Voraussetzungen und Bedingungen für den Transport von Gefahrgut innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post / DHL zusammengefasst.

https://www.dhl.de/de/toolbar/footer/informationen/gefahrgut.html

Quelle IHK-Ulm

TRGS 401 in neuer Fassung / Schulung am 4. Oktober

TRGS 401 in neuer Fassung / Schulung am 4. Oktober

Zuständig für die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die TRGS 401 ist eine von vielen Regeln und befasst sich mit „Gefährdungen durch Hautkontakt“. Sie gilt für Tätigkeiten mit Hautkontakt gegenüber gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen. Das GGB bietet neu neben den TRGS 520 Schulungen nun auch eine allgemeine Schulung zum Thema Gefahrstoffe/Sicherheitsdatenblätter an. Sie findet am 4. Oktober statt.

https://veranstaltungen.ihkrt.de/ggbgefahrstoffe-04102023

Mai 2023

ADR-Schulungsbescheinigungen aus dem Kosovo

Vermehrt werden bei Beförderern, Verladern / Befüllern und IHKs ADR-Schulungsbescheinigungen aus der Republik Kosovo vorgelegt, um ggf. kennzeichnungspflichtige Gefahrgutbeförderungen durchführen zu können bzw. eine Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer/-innen zu absolvieren. Dazu ist nach wie vor anzumerken, dass der Kosovo kein ADR-Vertragsstaat ist und somit dort ausgestellte ADR-Schulungsbescheinigungen in den ADR-Vertragsstaaten keine Gültigkeit besitzen. Soweit also Beförderer Fahrzeugführer mit solchen Bescheinigungen bei Beförderungen gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen einsetzen oder Verlader / Befüller von gefährlichen Gütern in kennzeichnungspflichtigen Mengen diese Bescheinigungen akzeptieren, müssen sie mit nicht unerheblichen Bußgeldern rechnen, wenn diese Verstöße bei Kontrollen festgestellt werden Beförderer: 500 - 600 €, Verlader: 200 – 1000 €, Befüller: 500 €, Fahrzeugführer: 300 – 500 €.

Quelle: IHK Ulm

Änderung gefahrgutrechtliche Verordnungen noch nicht in Kraft

Aktuell liegen noch keine Informationen über die Inkraftsetzung der nationalen gefahrgutrechtlichen Vorschriften GGVSEB, GGAV, GbV und GGKostV vor. Die Änderungen in diesen Verordnungen sind sehr überschaubar und betreffen vorrangig redaktionelle Änderungen. In der GbV ist die Anerkennung von elektronischen Lehrgängen für die Gefahrgutbeauftragten Ausbildung aufgenommen worden. Wir werden im nächsten Newsletter über weitere Änderungen berichten. Quintessenz für die Gefahrgutfachexperten ist, dass aktuell die zweite Auflage des, z.B. ADR 2023, mit den nationalen Verordnungen immer noch nicht verfügbar ist. Dies ist ungewöhnlich und beruht auf der  o.g. noch ausstehenden Inkraftsetzung durch den Bundesrat.

Dezember 2022

Neue Ausbildungsstruktur bei den Gefahrgut-Luftfrachtkursen (vormals PK)

Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat die Vorschriften bezüglich Schulungsprogrammen im Bereich Luftfracht geändert. Ab dem 1. Januar müssen Arbeitgeber für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg (DOC 9284, „Technische Anweisungen“) sicherstellen, dass ihr Personal durch passgenaue Schulungen alle Funktionen ihres jeweiligen Verantwortungsbereiches sicher ausführen können. Die bisherige Übergangsfrist läuft ab. Für die Schulungsveranstalter bedeutet das, dass sie ihre Lehrgänge auf ein kompetenzorientiertes Schulungs- und Beurteilungskonzept (CBTA-Konzept) umstellen müssen. Das bedeutet konkret: Die Lehrgangsinhalte sind nicht mehr klar definiert, die Schulungsmaßnahmen müssen auf tätigkeitsbezogene Analysen angepasst werden. Der Schulungsveranstalter muss deshalb im Vorfeld eines Lehrgangs im Luftverkehr eine Analyse des Schulungsbedarfes (Training Needs Analysis, kurz: TNA) der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchführen. Das gilt sowohl für die Grund- als auch für die Refresherlehrgänge.

Das Gefahrgutbüro beantwortet Fragen zu dieser Analyse und unterstützt betroffene Schulungsveranstalter dabei, das neue System umzusetzen.

Satzungsänderung zur Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten

Die Vollversammlung der IHK Reutlingen hat die geänderte „Satzung betreffend die Schulungen, die Prüfungen und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte“ beschlossen. Damit ist die Durchführung der ONLINE-Gefahrgutbeauftragten-Ausbildung grundsätzlich möglich. Der Zeitansatz erhöht sich in der Online-Ausbildung auf mindestens 5 Tage, da maximal sechs Unterrichtseinheiten pro Tag geschult werden dürfen.

Der DIHK hat in einer Leitlinie die Voraussetzungen zur Durchführung einer Online-Schulung beschrieben. Diese Leitlinie und die geänderte Satzung können auf der Homepage des GGB heruntergeladen werden.

Zu den aktuellen Satzungen.

November 2022

ADR: Änderungen 2023

Zum 1. Januar 2023 treten die neuesten ADR-Änderungen mit einer Übergangszeit von 6 Monaten in Kraft.

Im Wesentlichen wurden im Kapitel 1.2 Begriffsbestimmungen ergänzt, gestrichen bzw. geändert sowie Abkürzungen zusammengefasst. Die "UN 1169 Extrakte, aromatisch, flüssig" wird gestrichen und mit der bestehenden "UN 1197 Extrakte, flüssig für Geschmack und Aroma" zusammengefasst. Die einzig neue UN 3550 Cobaltdihydroxid-Pulver wird der Klasse 6.1 zugeordnet. Zahlreiche Sondervorschriften (SV) werden geändert, vier neue kommen hinzu. Das Kennzeichen für Lithiumbatterien „verliert“ ein Sternchen, die Angabe der (Notfall) Telefonnummer wird somit hinfällig. Bei Tanks für entzündbare, verflüssigte Gase müssen die Sicherheitsventile künftig mit einem speziellen „Sicherheitsventil-Kennzeichen“ (250 x 250 mm und den Grossbuchstaben „SV“) gekennzeichnet werden.

Einen kompletten Überblick über die ADR-Änderungen 2023 gibt es beim Seminar am 13. März 2023. Alle Infos zum Seminar.

Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter dienen dazu, Verwendern von Stoffen und Gemischen den richtigen Umgang zu vermitteln und damit den Gesundheitsschutz, die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie den Umweltschutz gewährleisten zu können. Die Ersteller der Sicherheitsdatenblätter müssen bis zum 31. Dezember 2022 Überschriften und Unterabschnitte sowie deren Struktur teilweise ändern. Für alle Anwender und Vertreiber von Gefahrstoffen bedeutet die Änderung, dass sämtliche Sicherheitsdatenblätter dieser Verordnung entsprechen müssen und mindestens einen Stand 01.01.2020 (Kopfzeile SDB) oder jünger tragen müssen. Grundlage dafür ist die Verordnung EU 2020/878 vom 16. Juli 2002. Eine dahingehende Überprüfung der SDBs wird dringend empfohlen. Alle Informationen zu den Sicherheitsdatenblättern erhalten die Ersteller im Seminar am 7. Februar.

IHK-Muster-Kurspläne

Die IHKs stellen auf ihrer Homepage sogenannte Musterkurspläne im Gefahrgutbereich zur Verfügung. Sie beinhalten alle ADR-Lehrgänge - Basiskurs (BK), Auffrischungsschulung (AF), Aufbaukurs Tank (AKT) , Aufbaukurs Klasse 1 und Klasse 7 (AK1 & AK7) - und können von den Ausbildungsbetrieben für die Erstellung und Aktualisierung ihrer Lehrpläne verwendet werden.

Mit der Rechtsänderung auf das ADR 2023 zum 1. Januar 2023 wurden diese Musterkurspläne angepasst und stehen in einer konsolidierten und in einer Änderungsversion zur Verfügung. In der Änderungsversion sind alle Änderungen gemäß ADR 2023 in rot markiert. Die Kurspläne gibt es auf der Homepage des IHK-Gefahrgutbüros.

März 2022

Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten weiterhin online möglich

Die Online-Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten geht in die nächste Runde. Ursprünglich hatten die IHKs das Pilotprojekt bis zum 31. Dezember 2021 befristet, nun wurde es bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die IHKs tragen damit den positiven Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr Rechnung. Waren Online-Schulungen zunächst der Pandemie geschuldet, sollen sie nun darüber hinaus fortgesetzt werden.

Die Lehrgangsanbieter fordern dafür feste Bedingungen, die die IHK in Leitlinien verankert hat, beispielsweise maximal sechs Unterrichtseinheiten pro Tag, die maximale Teilnehmerzahl von 10 Personen sowie ein Lehrplan der auf die Onlineschulung zugeschnitten ist.

Für die Verlängerunsprüfung ist kein Lehrgang vorgeschrieben, deshalb müssen die Anbieter dieser Fortbildungslehrgänge keine Auflagen der IHK beachten.

Zu beachten ist, dass die Prüfungen zum Gefahrgutbeauftragen jedoch weiterhin nur in Präsenzform abgenommen werden.

Novellierte TRGS 510

Die neue „TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ ist durch die Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt deutschlandweit in Kraft getreten. Es handelt sich um eine Richtlinie und nicht um eine Verordnung. Diese Richtlinie wird jedoch gleichermaßen von den Lagerbetreibern wie auch von den überwachenden Behörden als maßgebendes Werk für die Lagerung von Gefahrstoffen angewendet.

Folgende Punkte haben sich beispielsweise geändert:

  • Die 13 Kapitel und 2 Anhänge haben eine neue Struktur
  • Die Schwelle für zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Spraydosen bezieht sich nun auch auf die Anzahl von Spraydosen
  • Lithium-Batterien sind bei der „Produktspezifischen Gefährdungsbeurteilung“ genannt
  • Die Verwendung von „Sicherheitsschränken“ wird im Anhang 1 erklärt.

Die TRGS510 ist kostenlos aufrufbar unter www.baua.de (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)

Gefahrguttreffen am 8. Juli

Gefahrguttreffen am 8. Juli

Der Termin für das Gefahrguttreffen steht fest. Es findet am Freitag, 8. Juli in Pfullingen statt. Im Fokus steht ein Fachvortrag sowie Pflege und Ausbau des Netzwerks. Weitere Informationen folgen.

Mai 2021

BGBl. I 2021

Im BGBl. I 2021 S. 475 vom 1. April 2021 ist die Dreizehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften veröffentlicht. In dieser Verordnung stehen die Änderungen zur GGVSEB, (Artikel 1), GGAV, (im Artikel 2) GbV (im Artikel 3).

Mit dieser Verordnung werden die zum 1. Januar 2021 völkerrechtlich in Kraft tretenden Änderungen des ADR/RID/ADN (28. ADR-, 22. RID- und 8. ADN-Änderungsverordnung) in innerstaatliches Recht übernommen (§ 1 Absatz 3 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB))

Im BGBl. I 2021 S. 481 wurde die Neufassung der GGVSEB Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff veröffentlicht.

GGAV

In der GGAV wurden z.B. die Ausnahme 18 (Beförderungspapier - Befreiung und Erleichterungen) und Ausnahme 20 (Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle) bis zum 30.06.2027 verlängert.

Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten online möglich

Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten online möglich

Die IHK´s haben den Schulungsveranstaltern für die Grundschulung zum Gefahrgutbeauftragten grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, diese Schulung online durchzuführen. Vorausetzung ist die Modifikation ihrer Anerkennung bei der für sie zuständigen IHK. Sofern die technische Ausstattung und Kenntnisse zur Durchführung von Online-Schulungen, sowie ein Online-Lehrplan für die fünftägige Gefahrgutbeauftragten Schulung (Präsenzunterricht 3 Tage) vorliegt, kann die Modifikation beantragt werden. Weitere Informationen gibt es bei Klaus Hill, Fachberater Gefahrgut.

Multilaterale Vereinbarung für Gb- und ADR-Bescheinigung

Multilaterale Vereinbarung für Gb- und ADR-Bescheinigung

Die ADR-Bescheinigungen und die Gb-Schulungsnachweise, deren Gültigkeit zwischen dem 01.März 2020 und dem 01.09.2021 enden, bleiben aufgrund der M333 bis zum 30.09.2021 gültig. Deutschland hat die M333 gezeichnet. Dies haben jedoch nicht alle benachbarten Länder gleichermaßen getan.

Deshalb ist die Frage aufgekommen, wie beispielsweise mit einer schweizerischen abgelaufenen ADR Bescheinigung in Deutschland umzugehen ist. Die Schweiz hat die M333 nicht gezeichnet.

  1. Bei einer Kontrolle darf der Fahrzeugführer/in die Fahrt innerhalb von Deutschland fortsetzen.
  2. Der Fahrzeugführer/in darf an einer ADR Fortbildung teilnehmen und muss von der IHK zur Prüfung zugelassen werden.

Eine entsprechende schriftliche Aussage des BMVI liegt dem IHK-Gefahrgutbüro vor und kann bei Melanie Schwarz angefordert werden.

Januar 2021

Neue Klassifizierung: UN 3549

Neue Klassifizierung: UN 3549 MEDIZINISCHE ABFÄLLE
KATEGORIE A, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN, fest oder MEDIZINISCHE ABFÄLLE, KATEGORIE A nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE, fest, 6.2

Die neue Klassifizierung ergänzt die bestehende UN Nummer der klinischen Abfälle für die Einstufung als „sehr gefährlich“ für Mensch und Tier. Die Beförderungskategorie ist „0“. Somit sind diese Abfälle immer in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen zu befördern.

Änderung der Verpackungsanweisung P 801

Die Verpackungsanweisung P801a wurde für gebrauchte Batterien verwendet und nun gestrichen. Dafür ist künftig die P801 anzuwenden, in die die Verpackungsvorschriften von gebrauchten Batterien mit aufgenommen wurden.
Achtung! Es gibt nun damit verbunden höhere Anforderungen an die Verpackung

Tunnelbeschränkungscode im Beförderungspapier

Bei Beförderungen durch Tunnel mit Beschränkungen für Gefahrguttransporte, ist auch der Tunnelbeschränkungscode(-)“ anzugeben. Wer ein Beförderungspapier erstellt, sollte immer den Tunnelcode angeben, sofern nicht 100-prozentig sicher ist, dass der Transport nicht durch einen Tunnel führt. Neu ist, dass in diesem Fall immer ein Code angegeben werden muss, auch wenn kein Tunnelcode zugeordnet ist (-).

Die neue UN 3549 ist am Ende der Tabelle ADR 3.2 hinzugefügt. In der Tabelle gibt es noch drei weitere neue UN Nummern für die Klasse 1 (explosive Stoffe):  UN0511 UN0512 und UN0513 für eine Ausführung der Sprengkapseln. Die UN Nummern für die Klasse 1 beginnen immer mit einer „0“, deshalb sind sie in der Tabelle 3.2 bei der Klasse 1 zu finden.

Für die Änderungen im ADR 2021 gilt eine Übergangsfrist von einem halben Jahr. Bis zum 30. Juli 2021 kann das alte ADR angewandt werden. Eine vollständige Übersicht der ADR Änderungen 2021 stellt das IHK-Gefahrgutbüro auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Adrian Blum

Adrian Blum

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut
IHK-Zentrale
Position: Leiter Sach- und Fachkundeprüfungen
Schwerpunkte: Fachkundeprüfungen Finanzanlagenvermittler, Berufskraftfahrer, Güterkraftverkehrsunternehmer, Freiverkäufliche Arzneimittel, Immobiliardarlehensvermittler, Taxi- und Mietwagen
Telefon: 07121 201-190
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Thorsten Schwäger

Thorsten Schwäger

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut,
IHK-Zentrale
Position: Gesamtleitung Verkehr und digitale Infrastruktur
Schwerpunkte: Infrastruktur und Medienpolitik, Digitalisierungsausschuss, Branchenbetreuung: Verkehr, Verkehrsausschuss, Digital Hub
Telefon: 07121 201-234
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