Arbeitshilfen
Informationen zum Lichtbild in der ADR-Schulungsbescheinigung
Seit dem 1. Januar 2013 werden alle ADR-Schulungsbescheinigungen mit einem aktuellen, biometrischen Lichtbild des Inhabers versehen. Das verwendete Foto muss Anlage 8 der Passverordnung entsprechen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Größe: 45 x 35 mm im Hochformat
- Hintergrund: einfarbig, kein Schatten
- Kopfposition: Frontalaufnahme
- Brille: keine Spiegelungen, die Augen müssen erkennbar sein
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Passverordnung.
Passverordnung (Quelle: Gesetze im Internet)
Beispiel-Fotos auf der Website des Bundesinnenministeriums
Mustervorlagen von ADR-Schulungsbescheinigungen
Unter dem folgenden Link gibt es Mustervorlagen der Schulungsbescheinigungen nach 8.2.2.8.5 ADR von einigen ADR-Mitgliedsstaaten.
Schulungsbescheinigungen der ADR-Mitgliedsstaaten (Quelle: UNECE)