Arbeitshilfen

Informationen zum Lichtbild in der ADR-Schulungsbescheinigung

Seit dem 1. Januar 2013 werden alle ADR-Schulungsbescheinigungen mit einem aktuellen, biometrischen Lichtbild des Inhabers versehen. Das verwendete Foto muss Anlage 8 der Passverordnung entsprechen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Größe: 45 x 35 mm im Hochformat
  • Hintergrund: einfarbig, kein Schatten
  • Kopfposition: Frontalaufnahme
  • Brille: keine Spiegelungen, die Augen müssen erkennbar sein

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Passverordnung.

Passverordnung (Quelle: Gesetze im Internet)

Beispiel-Fotos auf der Website des Bundesinnenministeriums

Mustervorlagen von ADR-Schulungsbescheinigungen

Unter dem folgenden Link gibt es Mustervorlagen der Schulungsbescheinigungen nach 8.2.2.8.5 ADR von einigen ADR-Mitgliedsstaaten.

Schulungsbescheinigungen der ADR-Mitgliedsstaaten (Quelle: UNECE)

Thorsten Schwäger

Thorsten Schwäger

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut,
IHK-Zentrale
Position: Gesamtleitung Verkehr und digitale Infrastruktur
Schwerpunkte: Infrastruktur und Medienpolitik, Digitalisierungsausschuss, Branchenbetreuung: Verkehr, Verkehrsausschuss, Digital Hub
Telefon: 07121 201-234
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Adrian Blum

Adrian Blum

Infrastrukturpolitik, Verkehr und Gefahrgut
IHK-Zentrale
Position: Leiter Sach- und Fachkundeprüfungen
Schwerpunkte: Fachkundeprüfungen: Güterkraftverkehr, Taxi-/Mietwagen, Berufskraftfahrerqualifikation, Personenbeförderung mit Bussen, Taxi, Mietwagen
Telefon: 07121 201-190
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